Hallo List, Ich habe Ihnen diese Frage schon auf englisch gestellt. Ich versuche es diesmal auf deutsch. Ich möchte wissen, was ein "Meier" ist. Dieser Begriff erscheint im 17. Jahrhundert bezüglich meiner Ahnen. Ich verstehe den Meier als jemand, der in der mittelalterlichen Zeit vom Grundherrn eigesetzer Gutesverwalter war. Was waren seine Pflichten? Ich vermute, er führte stellvertretend für den Herrn den Grundgerichtstag (und wahrscheinlich auch den Mittelgerichtstag, der ein Volksgericht mit Schöffen entsprach). Einige Ahnen erscheinen als "Meier" und "Schöffe". Wenn jemand der Meier zu einem Dorf ist (z.B., "Meier zu Weiten" und "Trierschmeyer im Saargau zu Fitten"), bedeutet das, dass das ganze Dorf in einer besonderen Grundherrschaft lag? Ich vermute auch, dass der Meier kirchlich sowie weltlich war (z.B., "Meier des Trierer Domkapitels in Faha und Synodale der Pfarrkirche in Kirf" oder vielleicht "paulinischer Meier zu Oberleuken".). Ich habe keine Ahnung, was diese Bezüge bedeuten. Mir scheint, dieser Begriff hat viele Bedeutungen. Kann jemand auf dieser Liste mir bezüglich dieses Begriffs helfen? Gruss aus Minneapolis, wo es am 2 April noch schneit Michael